Patientenbogen
Falls möglich, füllen Sie bitte vor Ihrem ersten Besuch den Patientenbogen vollständig aus. So bleibt uns beim Ersttermin mehr Zeit für Anamnese und Behandlung.
Diagnose
Bei dem ersten Termin führe ich eine Anamnese durch. Diese besteht aus:
- Einem ausführlichen Gespräch
- Besprechung des ausgefüllten Fragebogens
- Eine körperliche Untersuchung nach naturheilkundlichen Aspekten
Falls Sie aktuelle Laborberichte haben, bitte bringen Sie diese mit. Ich benötige die Daten, um sie bei meiner Diagnose miteinbeziehen zu können.
Diese Befunderhebung erfasst nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden, sondern frühere oder lang bestehende Erkrankungen, sowie Lebensgewohnheiten, berufliche und familiäre Situation, Medikation inklusive die s.g. Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammengefasst ergeben alle Informationen ein Gesamtbild Ihrer Person und Ihres Gesundheitszustandes und dienen der Erstellung eines ganzheitlichen individuellen Behandlungsplans (oder Behandlungsabfolge). Aus naturheilkundlicher Sicht wird nicht nur an die Linderung der aktuellen Beschwerden gedacht, sondern an der Erhaltung Ihrer Gesundheit.
Für den ersten Termin sollen Sie bitte 60 bis 80 Minuten einplanen.
Bei Kindern können die Anamnesezeiten kürzer gehalten werden.
Kosten
Meine Honorare orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Für das erste ausführliche Gespräch mit Anamnese, Diagnostik und Behandlung berechnet ich 90€.
Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 60 – 80 Minuten.
Folgetermine
Werden je nach Therapie und Zeitaufwand berechnet.
Für weitere Informationen, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Kostenerstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktiker- Behandlungen. Kassenpatienten sind Selbstzahler. Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, bitte erkundigen Sie sich, welche Leistungen und in welchem Umfang von Ihrer Kasse erstattet werden.
Jedoch besteht die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte die Heilpraktikerrechnung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung und Beihilfe ist abhängig von dem jeweiligen Tarif. Dies gilt ähnlich auch für Beamte oder Postdienst. Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, werden Sie den Restbetrag selbst übernehmen. Dies gilt auch für verordnete Medikamente. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird.